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Flugzeit der Japankäfer hat begonnen – Allgemeinverfügung tritt in Kraft

26. Juni 2025
Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt intensivieren nach den ersten Funden des Japankäfers am 23. Juni 2025 in der Brüglinger Ebene in Münchenstein, im Wenkenpark Riehen und am 24. Juni 2025 im Rosenfeldpark Basel ihre Massnahmen. Das Ziel ist, den Schädling so schnell wie möglich zu bekämpfen und die Ausbreitung zu verhindern. Die Massnahmen kommen mit der publizierten Allgemeinverfügung zum Tragen. Bis Ende September 2025 gilt im Befallsherd ein Bewässerungsverbot für Rasen- und Grünflächen sowie ein Transportverbot für Grüngut und Erde.

Regelmässige Informationen per Mailing

Die beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben entschieden, die Adressaten dieses Mails über aktuelle Entwicklungen rund um den Japankäfer zu informieren. Diese Informationen sind ab erstem Käferfund und aufgrund der rasch ändernden neuen Erkenntnisse regelmässig mittwochs geplant. Die Informationen können von den Empfängerinnen und Empfängern auch an weitere inte­ressierte und betroffene Kreise weitergeleitet und/oder auf ihren Webseiten veröffentlicht und auf die Verteilerliste genommen werden.

Stand Japankäferbekämpfung

Der Befall durch den Japankäfer wurde mit dem Beginn der Flugsaison 2025 so früh wie möglich erkannt. Zur Bekämpfung des Japankäfers benötigt es eine Kombination aus verschiedenen Mass­nahmen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und die Forschungsanstalt Agroscope unterstüt­zen die Kantone bei der Bekämpfung des Käfers. Das BLW koordiniert zudem die Massnahmen mit dem benachbarten Ausland (Deutschland und Frankreich).

Fallen  

Um die adulten Käfer zu bekämpfen, wurde in der letzten Maiwoche ein dichtes Netz aus Käferfallen aufgestellt. Durch einen Lockstoff werden die Käfer angezogen und können dann die Falle nicht mehr verlassen. Diese Fallen dienen gleichzeitig der Überwachung, um festzustellen ob sich die Käfer ausbreiten.

Am 23. Juni und am 24. Juni 2025 wurden die ersten Käfer gefunden. Der erste Käferfund im 2025 ist zeitlich ähnlich wie im Jahr 2024. Um die Fallenstandorte wurde jeweils ein Befallsherd (1 km Radius) und eine Pufferzone (5 km Radius um den Befallsherd) ausgeschieden.

Aktuelle Allgemeinverfügungen der beiden Kantone

Die jeweils gültige Allgemeinverfügung findet sich auf der Homepage der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Zudem wird sie im Amtsblatt resp. Kantonsblatt veröffentlicht.

Transport- und Entsorgungsmöglichkeiten für Pflanzenmaterial aus der Grünpflege

Gestützt auf die Allgemeinverfügung der beiden Kantone darf Pflanzmaterial aus der Grünpflege bis zum 30. September 2025 nur unter folgenden Bedingungen aus dem definierten Befallsherd oder aus den Pufferzonen ausgeführt werden:

  1. Möglichkeit zum Häckseln vor Ort besteht

Das Pflanzmaterial muss während der Lagerung und dem Transport insektensicher (Bsp. Netz mit Maschenweite von max. 5 mm) abgedeckt und entweder auf eine Grösse von max. 5 cm gehäckselt werden oder eine mit dem Häckseln vergleichbare phytosanitäre Sicherheit bieten, die zuvor von den kantonalen Pflanzenschutzdiensten BL und BS in Absprache mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst bewilligt wurde.

  1. Keine Möglichkeit zum Häckseln vor Ort

Pflanzmaterial darf auch ausserhalb der definierten Zonen transportiert werden, wenn es nicht ge­häckselt, sondern in dichten Säcken oder Behältern verpackt und zusätzlich insektensicher (z. B. Netz mit Maschenweite von max. 5 mm) abgedeckt ist und in einer der folgenden Anlagen kontrolliert abgeladen und direkt weiterbearbeitet wird.

Gartenmaterial ohne jegliche Fremdstoffe (Bsp. Plastik, Metallrückstände, behandeltes Holz, etc.) kann in folgende Kompostierungsanlagen angeliefert werden:

  • Biopower-Anlage in Pratteln
  • Kompostierungsanlage Widenhof der Stadtgärtnerei Basel in Arlesheim
  • Kompostieranlage Kym, Hardacker in Muttenz
  • Weitere Anlagen, die eine vergleichbare Sicherheit in Bezug auf Lagerung/Entsorgung an­bieten

Gartenmaterial mit Fremdstoffen kann in folgende Anlagen transportiert und entsorgt werden:

  • Kehrrichtverbrennungsanlage Basel
  • Weitere Anlagen, die eine vergleichbare Sicherheit in Bezug auf Lagerung/Entsorgung an­bieten

Verbot für Transport und Lagerung von Oberflächenschicht des Bodens

Um eine Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern, ist die Verbringung (Transport und Lagerung) der Oberflächenschicht des Bodens, bis zu einer Tiefe von 30 cm, aus dem Befallsherd hinaus, verboten.

Bewässerungsverbot

Ab sofort gilt wiederum das Bewässerungsverbot von Rasen- und Grünflächen bis Ende September 2025. Das Bewässerungsverbot soll bewirken, dass die Rasenflächen unattraktiv für die Japankäferweibchen werden, welche ihre Eier bevorzugt in feuchten Wiesen ablegen. Das Giessen von Blu­men und Gemüse in Beeten ohne Gras ist weiterhin erlaubt. Ausgenommen vom Verbot sind Sport­rasen-Grünflächen. Diese können beim kantonalen Pflanzenschutzdienst ein Gesuch einreichen. Auf diesen Flächen werden im Herbst erneut Nematoden (Fadenwürmer) eingesetzt. Die Ausnahme gilt nur für Sportrasen-Grünflächen, nicht für Privatgärten.

Entschädigung für vom Bund oder Kanton verfügte Massnahmen

Die beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt stützen sich betreffend Entschädigungen auf die Richtlinie Nr. 10 des Bundesamtes für Landwirtschaft betreffend Bundesbeiträge für Überwachungs- und Bekämpfungsmassnahmen an die Kantone. Hiernach beschränken sich die vom Bund anerkannten Kosten auf Abfindungen auf landwirtschaftliche Betriebe oder Betriebe des produzie­renden Gartenbaus. Privatpersonen oder andere Institutionen können keine finanziellen Ansprüche aufgrund der im Zusammenhang mit dem Japankäfer verfügten Massnahmen geltend machen.

Informieren der Öffentlichkeit

Die ersten Informationsveranstaltungen für Gärtnereien und Freizeitgärten haben bereits vor dem ersten Käferfund stattgefunden.

Der Befallsherd und die Pufferzone wurden nach dem ersten Fund ausgeschieden und die betroffe­nen Gemeinden informiert. Die Öffentlichkeit wird weiter über Zeitungsinserate, Publikationen und über Online-Kanäle, wie Webseiten der beiden Kantone und Social-Media-Kanäle informiert.

Einen allfälligen Japankäfer-Fund melden Sie bitte an:

Japankäfer – Hotline: Tel. 061 267 64 00
Basel-Landschaft: japankaefer@bl.ch 
Basel-Stadt: japankaefer@bs.ch

Weitere Informationen über den Japankäfer und die Massnahmen der Kantone finden Sie auf den Webseiten unter:

www.bl.ch/japankaefer
www.bs.ch/japankaefer

Wir bedanken uns für die Unterstützung bei der Bekämpfung des Schädlings.