Massnahmen wegen Trockenheit: Wasserentnahmeverbot für den Birsig und seine Zuflüsse
Die anhaltend hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge verschärfen die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft. Der Kantonale Führungsstab (KFS) hat deshalb per 13. Juli 2026, 18.00 Uhr, ein generelles Wasserentnahmeverbot für die Birsig und ihre Zuflüsse verfügt. Das Verbot gilt bis auf Widerruf und umfasst ausdrücklich auch Wasserentnahmen, die von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligt wurden.
Weiterhin gültige Massnahmen im ganzen Kanton:
- Absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter zum Wald). Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für mitgebrachte Grills aller Art (Holz-, Kohle-, Einweg- und Gasgrills). Für Siedlungsgebiet am Waldrand gilt das Verbot nicht; es wird jedoch um besondere Vorsicht gebeten.
- Verbot von Himmelslaternen und Heissluft-Ballons, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Ebenso ist das Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern untersagt.
- Wasserentnahmeverbot aus öffentlichen Gewässern für den Gemeingebrauch – dazu zählt auch die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen, etwa mit Eimer oder Giesskanne.
- Bade-, Betretungs- und Fischereiverbote an der Ergolz (von Sissach bis zur Mündung in den Rhein) sowie am Unterlauf der Birs.
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Wir danken der Bevölkerung für ihr Verständnis und die Mithilfe zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt
Zugehörige Objekte
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| 2026-07-13 Medienmitteilung Trockenheit (PDF, 111 kB) | Download | 0 | 2026-07-13 Medienmitteilung Trockenheit |