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Aufhebung von Gräberfeldern auf dem Friedhof Rüti

12. Oktober 2026

Gemäss dem Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen der Gemeinde Oberwil gilt für Urnenwandgräber, Erdeinzelgräber, Urneneinzelgräber und Erddoppelgräber eine Ruhedauer von 25 Jahren.

Die für die Räumung im März 2027 vorgesehenen Gräberfelder finden Sie im PDF unten.

Wir bitten die Angehörigen, das Grab bis spätestens Ende Januar 2027 abzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist erlauben wir uns, über das verbliebene Grabmal und die Pflan­zen entschädigungslos zu verfügen. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Einwohnerdienste, Tel. 061 405 44 44. 

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Grabaufhebungen 2027 (PDF, 105 kB) Download 0 Grabaufhebungen 2027