Bestattungen
Bestattungsgespräch
Nach dem Verlust einer nahestehenden Person befinden sich die Hinterbliebenen und Angehörigen oft in einem Ausnahmezustand. Wenn dann der Todesfall bei der Gemeindeverwaltung gemeldet werden muss, soll deshalb genügend Zeit vorhanden sein, um in Ruhe und ohne Zeitdruck sämtliche Fragen und Unklarheiten besprechen zu können.
Den Einwohnerdiensten ist es ein grosses Anliegen, den schwierigen Umständen im Zusammenhang mit einem Todesfall umfassend gerecht zu werden. Deshalb sind Bestattungsgespräche nur nach vorgängiger Terminvereinbarung möglich. Die Gespräche können selbstverständlich auch ausserhalb der üblichen Schalteröffnungszeiten geführt werden. Termine für Bestattungsgespräche dürfen gerne unter der Hauptnummer der Gemeindeverwaltung, Telefon 061 405 44 44, vereinbart werden.
Bestattung organisieren
Die Gemeindeverwaltung ist Ihnen bei der Organisation der Beisetzung behilflich. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin bei der verantwortlichen Person.
Todesfall anmelden
Todesfall zu Hause: Todesbescheinigung durch einen Arzt ausstellen lassen.
Todesfall im Spital: Todesbescheinigung im Spital abholen.
Melden Sie sich auf der Gemeindeverwaltung. Die Verwaltung übernimmt die Weiterleitung aller Dokumente an das zuständige Zivilstandsamt.
Bei der Anmeldung sind folgende Dokumente mitzubringen:
- Ärztliche Todesbescheinigung im Original
- Familienbüchlein (wenn vorhanden)
Feiertage: Über die Feiertage besteht ein Pikettdienst. Die Zuständigkeit erfahren Sie über Telefon 061 405 44 44.
Dienstleistungen: Die Gemeindeverwaltung
- setzt in Absprache mit den Angehörigen den Bestattungstermin fest.
- nimmt Verbindung mit dem Pfarramt auf.
- steht in Kontakt mit dem Bestattungsunternehmen.
- vereinbart die Kremation mit dem Bestattungsamt Basel-Stadt.
- veranlasst das Herrichten des Grabes oder der Urnenwand.
- besorgt die provisorische Grabbeschriftung.
Sarg
Die Beschaffung des Sarges (für Erdbestattung und Kremation) ist Sache der Hinterbliebenen. Der Sarg ist bei einem Bestattungsunternehmen zu bestellen.
Trauerfeier
Die Gestaltung von Abdankung/Gottesdienst ist mit dem zuständigen Pfarrer abzusprechen. Organist und Sigrist werden von den Pfarrämtern aufgeboten und von der Kirchgemeinde für deren Mitglieder finanziert.
Leidzirkulare/Todesanzeigen
Auf Wunsch der Angehörigen gibt die Gemeindeverwaltung die amtliche Bestattungsanzeige in folgenden Zeitungen auf:
- Basler Zeitung
- Basellandschaftliche Zeitung
- Birsigtal-Bote
Auf diese Publikation in den Zeitungen kann verzichtet werden.
Die Todesanzeigen in den Tageszeitungen und Leidzirkulare sind Sache der Angehörigen.
Informationen zu den Zivilstandsämtern
Weitere Informationen zu Todesfällen