Kopfzeile

Inhalt

Der Gemeindebann

SIEDLUNG, HAUS UND HOF, PLANUNG
Der Gemeindebann


Oberwil liegt im Zentrum des Leimentals beim Zusammenfluss von Birsig und Marbach. Diese beiden Gewässer verlaufen in zeimlich genau süd-nördlicher Richtung. Der tiefste Punkt Oberwils liegt am Birsig mit 290 m ü. M. und der höchste Punkt wird bei 425 m ü. M. westlich des Bielhübels erreicht. Die flächenmässig grösste Gemeinde unseres Kantons ist mit 1809 ha Liestal, die kleinste mit 130 ha Giebenach, derweil Oberwil mit 789 ha ein gutes Mittelmass erreicht. Oberwil grenzt an Allschwil, Biel-Benken, Binningen, Bottmingen, Reinach, Therwil und an Frankreich.

Früher war die Landwirtschaft das Hauptgewerbe. Die Höfe waren nicht gross und dienten meistens der Selbsternährung. Mit zunehmender Einwohnerzahl in den Städten und Industriegebieten wurde die Milch für die Ernährung der Bevölkerung wichtig. Deshalb weitete sich die Milchwirtschaft aus, und viele der Reben in unserer Gemeinde fielen der Parzellenzusammenlegung zum Opfer.

So wurden 1892 am Vorderberg aus 520 Parzellen deren 148. Damals gab es noch keine Regeln und Gesetze, erst 1854 beschloss der Gemeinderat, den ganzen Gemeindebann zu katastrieren, und mit dem Felderregulierungsgesetz von 1895 wurde vorgezeichnet, wie Regulierungen durchzuführen sind. In der Folge wurde das Bachbett des Birsigs abgesenkt, um die umliegenden Felder zu entwässern und wieder fruchtbar zu machen. Im Gebiet der Blei-, Hof- und Hüslimatt wurde der Birsig ebenfalls korrigiert, eine Felderregulierung durchgeführt und das Mühlemattgebiet entwässert.

1911 wurde das Einführungsgesetz zum neuen Schweizerischen Zivilgesetzbuch in Kraft gesetzt, das die Bestimmung zur Grundbuchanlegung enthielt. Durch den Ersten Weltkrieg wurde diese Grundbuchanlegung allerdings aufgehalten, bis in Oberwil die Mehrheit der Landbesitzer Arbeitslose mit der Neueinteilung beauftragten. Diese gut eingeteilten Felder konnten viel rationeller bewirtschaftet werden. Als der Zweite Weltkrieg kam und die Zufuhr von Lebensmitteln aus dem Ausland verringert wurde, zeigte es sich, wie gut eine ertragreiche Landwirtschaft für die Schweiz war.

Die Felderregulierung hatte aber auch Schattenseiten: Mehrbelastung der Grundstücke, Besitzveränderungen, Verluste von Bäumen, Abtretung von Gebieten für Wege. Von 1930 bis 1947 wurde die vierte Felderregulierung beschlossen, die den ganzen Bann - ausser Wald, Reben, Gärten und den bereits regulierten Gebieten – einschloss. Zuvor musste jedoch der alte Besitzstand aufgenommen werden. Dies geschah durch Schätzung der Bodenqualität, Lage, Wald- und Bachanstoss, Leitungsmasten, Einfahrt, und der Obstbäume. Solche Bonitierungen (Schätzungen) führten nicht selten zu generationsübergreifenden Fehden. Die Neuzuteilung erfolgte nicht nur mit Land, es mussten auch Vor- und Nachteilzahlungen gemacht werden: Wer ein besseres Stück Land zugeteilt bekam als er abgab, musste den Vorteil mit Geld bezahlen, wer ein schlechteres bekam, erhielt Geld.

Die neuen Wege, die zur Bewirtschaftung der neuen Felder erstellt werden mussten, wurden teilweise mit Steinen von Hausabbrüchen angelegt, da diese günstig eingekauft werden konnten. So liegen Abbruchsteine vom Blumenrain, Spiegelgasse, altes Casino, Württembergerhof usw. ( alle aus der Stadt Basel) in unseren Feldwegen.

(Quelle: Heimatkunde Oberwil)