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An alle Vermieterinnen, Vermieter und Liegenschaftsverwaltungen - Meldepflicht bei Zu-, Um- und Wegzug der MieterInnen

25. Januar 2010
Seit einem Jahr ist das neue Anmeldungs- und Registergesetz gesamtschweizerisch in Kraft. Jede natürliche oder juristische Person, die einer an- oder ummeldungspflichtigen Person ein Haus oder eine Wohnung vermietet, hat dies innert 14 Tagen ab Mietantritt der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Dies gilt auch bei Beendigung des Mietverhältnisses einer um- oder abmeldungspflichtigen Person mitzuteilen.

Diese Mitteilungs- und Auskunftspflichten betreffen somit alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Ein- oder Mehrfamilienhaus vermieten, oder ihre Rechtsvertretungen (insbesondere Liegenschaftsverwaltungen).

Die Meldung kann per Post, Fax oder per E-Mail erfolgen und muss Name und Vorname des Mieters, das Einzugs- resp. Auszugsdatum der jeweiligen Person und – bei Wegzug – die neue Adresse des Mieters/der Mieterin enthalten. Auf unserer Homepage www.oberwil.ch Online-Schalter – Publikationen finden sie ein detailliertes Informationsblatt des Kantons Basel-Landschaft.

Im Zusammenhang mit der gesamtschweizerischen Harmonisierung der Einwohnerregister bitten wir die Vermieterinnen, Vermieter und Liegenschaftsverwaltungen uns bis spätestens 12. Februar 2010 aktuelle Mieterspiegel zukommen zu lassen.

Vermieterinnen und Vermieter haben der Gemeindeverwaltung zudem auf Anfrage hin Auskunft über die Namens- und Adressverhältnisse von an-, um- und abmeldungspflichtigen Mieterinnen und Mietern zu geben.

Besten Dank für Ihre Mitarbeit.