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Zonenplan und Zonenreglement Siedlung: Botanisches Objekt – Was bedeutet dies und was ist erlaubt?

6. Dezember 2020

Der Schnitt von Gehölzen erfolgt am besten während der Vegetationsruhe und damit in den Wintermonaten. Bei den so genannten Botanischen Objekten gilt es dabei, Folgendes zu beachten.

Im Zonenplan Siedlung sind verschiedene Grünflächen als Botanisches Objekt ausgewiesen und verfügen somit über einen Schutzstatus. Im Zonenreglement Siedlung ist diesbezüglich unter Punkt 24 festgehalten:

  • Alle Baumgruppen, Gehölzgruppen und Einzelbäume sind vor Beschädigung zu schützen.
  • Insbesondere sind Abgrabungen innerhalb der Kronentraufe verboten.
  • Der Gemeinderat legt im Einvernehmen mit dem Grundeigentümer resp. der Grundeigentümerin Pflegemassnahmen und Kostenteiler fest.

Botanische Objekte finden sich beispielsweise im Hohlweg, in der Hohlegasse und im Bereich Hohestrasse/Neuwilerstrasse. Speziell an den kurz „Botanikum“ genannten Flächen ist, dass sich diese auf den Grundstücken von Privatpersonen befinden, welche auch für den Erhalt der schützenswerten Vegetation sowie deren Pflege verantwortlich sind.

Pflegeeingriffe an den bestehenden geschützten Baum- und Gehölzgruppen beziehungsweise Einzelbäumen bedürfen der Rücksprache mit dem Gemeinderat. Im Speziellen wird darauf hingewiesen, dass das Fällen von Bäumen ohne Bewilligung des Gemeinderats verboten ist und in der Regel nur dann genehmigt wird, wenn von einem Baum ein so grosses Sicherheitsrisiko ausgeht, dass dieses mit adäquaten Pflegeeingriffen nicht mehr behoben werden kann.