Öffentliche Planauflage, Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Projekt:
S-0173926.1, Schaltstation Langmattstrasse, Neubau auf Parzelle 70 Koordinaten: 2608903 / 1261987
L-0148124.1, 13 kV-Kabel zwischen der Transformatorenstation Waro 1 und der Schaltstation Langmattstrasse, Kabeleinschlaufung in die neue Schaltstation Langmattstrasse
L-0175872.2, 13 kV-Kabel zwischen der Transformatorenstation Mühtematt-strasse 22 und der Schaltstation Langmattstrasse, Kabeleinschlaufung in die neue Schaltstation Langmattstrasse
L-0225717.1, 20 kV-Kabel zwischen der Transformatorenstation Grenzweg 1 und der Schaltstation Langmattstrasse, Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung
L-0230705.1, 20 kV-Kabel zwischen der Transformatorenstation GR Hüslimatt 2 und der Schaltstation Langmattstrasse, Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die Primeo Netz AG, Weidenstrasse 27, 4142 Münchenstein das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht.
Die Gesuchunterlagen werden vom 19. Februar bis zum 22. März 2021 in der Gemeindeverwaltung Oberwil öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist können die Unterlagen in der Abteilung Bauten und Planung, Hohlegasse 6, nach vorgängiger telefonischer Vereinbarung (061 405 42 42) eingesehen werden.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.
Ist aufgrund der geltenden COVID-19-Massnahmen die Einsichtnahme in die Unterlagen vor Ort für Sie nur eingeschränkt oder gar nicht möglich, melden Sie sich beim Eidgenössischen Stark-strominspektorat (Tel. 058 595 18 50, planvorlagen@esti.ch).