Eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsgesuch
Gesuchsteller:
BLT Baselland Transport AG
Ort:
Tramdepot Hüslimatt, Oberwil
Gegenstand:
Planvorlage der BLT Baselland Transport AG (BLT) vom 18. März 2004 betreffend Erweiterung Tram- und Busdepot Hüslimatt in der Gemeinde Oberwil, Kanton Basel Landschaft.
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach Art. 18 ff. des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen und die Pläne können auf der Gemeindeverwaltung (Bauabteilung, Hohlegasse 6) vom 29. April 2004 bis zum 28. Mai 2004 während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Einsprachen:
Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Verkehr (BAV), Sektion KTU, 3003 Bern.
Wer keine Einwände erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 18f Abs. 1 EBG).
Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (Art. 18f Abs. 2 EBG).
BLT Baselland Transport AG
(Quelle: Homepage des Kantons Basel-Landschaft, http://www.baselland.ch/docs/amtsblatt/planaufl/main_plan.htm#top)