Abstimmungen vom 13. Februar 2011
Wer nicht persönlich ins Wahlbüro gehen kann oder will, hat die Möglichkeit, seine Bürgerpflicht im vereinfachten Verfahren zu erfüllen. Beachten Sie die entsprechenden Bestimmungen auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises. Denken Sie in diesem Fall daran, dass für die Gültigkeit der schriftlichen Stimmabgabe die eigenhändige Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis erforderlich ist, und dass das Stimmcouvert unbedingt bis 17.00 Uhr vor dem Abstimmungstag auf der Gemeindeverwaltung eintreffen muss.