Nur noch Meldepflicht für kleinere Wärmepumpen im Aussenbereich
Per 1. Juli 2022 führt der Regierungsrat ein Meldeverfahren für kleinere Luft-/Wasser-Wärmepumpen im Aussenbereich ein. Die bisher uneinheitliche Praxis in den Gemeinden hat zu Unsicherheiten geführt. Mit dieser Änderung wird der Prozess vereinfacht.
Die Bewilligungspflicht von aussen aufgestellten Luft-/Wasser-Wärmepumpen ist bisher bis zu einer Grösse von 1.7 x 1.0 x 1.4 Metern, mit mindestens 2 Metern Grenzabstand, nicht dem kantonalen Baubewilligungsverfahren unterstellt. Die genauen Kriterien hierzu sind in einem internen Praxis-Anwendungshandbuch festgeschrieben. Einige Gemeinden verlangten für die Installation von aussen aufgestellten Wärmepumpen ein Kleinbaugesuch. Andere Gemeinden hingegen – dazu gehört auch Oberwil – verzichteten gänzlich auf ein Gesuch. Diese uneinheitliche Praxis führte zu Verwirrungen und Unsicherheiten.
Der Regierungsrat hebt nun das bisher teilweise angewendete kommunale Bewilligungsverfahren für bestimmte Kategorien von aussen aufgestellten Wärmepumpen bis zu einer Grösse von 2 m3 per 1. Juli 2022 auf und wandelt es in ein kantonales Meldeverfahren um. Die Kriterien orientieren sich an denjenigen des Kantons Basel-Stadt, was einen Vorteil für regional tätige Unternehmen der Branche darstellt. Die Meldung kann ab Anfang Juli online auf der Webseite des kantonalen Bauinspektorats www.bauinspektorat.bl.ch vorgenommen werden.
Auch für meldepflichtige Anlagen (bis max. 2 m3 Volumen) gilt: Ohne schriftliche Einwilligung der betroffenen Grundeigentümerin oder des betroffenen Grundeigentümers haben sie – unter Beachtung der Lärmschutzvorschriften – einen Abstand von mindestens 2 Metern zur Nachbarparzelle einzuhalten. Bei einem Standort zwischen Bau- und Strassenlinie ist die schriftliche Zustimmung der Strasseneigentümerin oder des Strasseneigentümers einzuholen.
Die Gemeindeverwaltung Oberwil dankt für die Kenntnisnahme. Für Fragen steht die Abteilung Bauten und Planung gerne zur Verfügung.