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Markierversuch zur Überprüfung der Schutzzone Reinacherheide

10. April 2012
Die Grundwasserschutzzone in der Reinacherheide muss überprüft werden. Um die Fliessgeschwindigkeiten abschätzen zu können, werden dem Grundwasser am 10. April 2012 Markierstoffe zugeführt. Eine sichtbare Verfärbung des vom Wasserwerk Reinach und Umgebung (WWR)in der Reinacherheide geförderten Trinkwassers kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Bevölkerung erhält, falls nötig, zu dieser Zeit Trinkwasser aus der Muttenzer Hard.
Das Wasserwerk Reinach und Umgebung (WWR) entnimmt für die Trinkwasserversorgung der angeschlossenen Gemeinden (Biel-Benken, Bottmingen, Ettingen, Oberwil, Reinach und Therwil) Grundwasser in der Reinacherheide aus dem Porenleiter des Birstales. Grundlage bildet eine Konzession des Kantons Basel-Landschaft, welche 2015 bzw. 2021 erneuert werden muss. Damit die Konzession erneuert wird, setzt der Kanton voraus, dass die Abgrenzung der gültigen Schutzzonen nach Massgabe der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung (GSchV) überprüft wird.

Abgrenzung der Schutzzonen
Der WWR hat bereits im vergangenen Jahr entsprechende Untersuchungen in Auftrag gegeben, da die hydrogeologische Überprüfung dieser Abgrenzung unter Umständen viel Zeit beanspruchen kann. Dazu gehört auch deren raumplanerische Umsetzung im Rahmen einer Revision des Zonenplanes. Da im Rahmen der Auswertung der verfügbaren hydrogeologischen Daten und Informationen Kenntnislücken festgestellt worden sind, sollen diese im laufenden Jahr durch gezielte ergänzende Untersuchungen geschlossen werden. Zentrale Fragestellung ist die Fliessgeschwindigkeit des Grundwassers. Sie bildet die massgebende Grundlage für die Abgrenzung der engeren und weiteren Schutzzonen (Zonen S2 bzw. S3).

Nach der Simulation der Grundwasserströmung bei verschiedenen Betriebszuständen mit Hilfe eines numerischen Grundwassermodelles sollen die Fliessgeschwindigkeiten in einem nächsten Schritt mit Hilfe von Markierversuchen direkt im Birswasser gemessen werden. Dazu ist die Eingabe von Markierstoffen an verschiedenen Stellen im Zuströmbereich der Brunnen der Pumpwerke I bis III geplant.

Verfärbung des Trinkwassers möglich
Bei der Durchführung des Markierversuches werden alle Vorkehrungen getroffen, um eine Verfärbung des Trinkwassers zu vermeiden. Dazu gehören eine konservative Dosierung, eine weitgehend lückenlose Überwachung sowie gegebenenfalls den Verwurf des gefärbten Rohwassers. Eine sichtbare Verfärbung des Trinkwassers kann jedoch trotzdem nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Unter bestimmten Umständen würde das Trinkwasser eine leichte Verfärbung nach Grün, Gelb, Orange oder Violett aufweisen.

Vor allem in den ersten Tagen unmittelbar nach Eingabe der Markierstoffe kann es zu Verfärbungen kommen. Entsprechende Beobachtungen können unter Tel. 079 437 24 41, Holinger AG, Liestal, gemeldet werden. Durch den Einsatz des Markierstoffes besteht kaum ein gesundheitliches Risiko für die Verbraucher. Die Eingabe der Markierstoffe ist für den 10. April 2012 geplant. Eine Verschiebung des Termins um einige Tage nach hinten ist allenfalls bei ergiebigen Niederschlägen im Einzugsgebiet der Birs mit Auswirkungen auf
den Abfluss in der Birs (Hochwasser) möglich.
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