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Winterdienst auf den öffentlichen Strassen und Wegen in Oberwil

4. November 2004
Unser Werkhofpersonal ist bestrebt, auch im Winter eine möglichst hohe Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Der Umwelt zuliebe wird nur soviel Taumittel wie nötig gestreut. Bei starkem Schneefall werden die Quartierstrassen nicht schwarz geräumt, sondern nur mit Splitt abgestreut. Bei Eis- oder Schneeglätte ist der dosierte Einsatz von Taumittel allerdings unumgänglich!

Aus personellen und materiellen Gründen kann der Winterdienst nicht überall gleichzeitig ausgeführt werden. Priorität haben steile Strassen, Sammelstrassen, Einmündungen in Hauptstrassen und die Fusswege zu den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Gemäss Art. 20 der Verkehrsregelnverordnung müssen Fahrzeuge von öffentlichen Strassen und Plätzen entfernt werden, wenn sie eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten. Die Fahrzeughalter werden deshalb dringend ersucht, bei Schneefall oder Gefahr der Glatteisbildung ihre Fahrzeuge in den Garagen unterzubringen. Fehlt diese Möglichkeit, sollten die Autos – speziell während der Nachtzeit – auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden, damit die Durchfahrt für die Räumfahrzeuge gewährleistet ist. Die Winterdienstarbeiten können so wesentlich rascher ausgeführt und mögliche Schäden an den Autos vermieden werden.

Der Gemeinderat