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Anleitung für die Wahl der Schulräte

26. Mai 2012
Am 17. Juni 2012 finden die Wahlen für den Schulrat des Kindergartens und der Primarschule sowie für den Schulrat der Sekundarschule für die Amtsperiode vom 1. August 2012 bis zum 31. Juli 2016 statt. Diese beiden Gremien werden im Majorzverfahren gewählt. Dabei gilt es folgendes zu beachten:

Wahlverfahren
Wählbar sind alle in Oberwil wohnhaften Stimmberechtigten (Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht entmündigt sind). Die lokalen Parteien nominieren in der Regel Kandidatinnen und Kandidaten und machen diese mittels separaten Propagandaversands bekannt. Dieser erfolgt Ende Mai / Anfang Juni. Mehr Informationen über die Kandidierenden finden sich gewöhnlich in den öffentlichen Medien.

Bei Majorzwahlen können jeweils so viele Personen gewählt werden wie Sitze zu vergeben sind. Die Anzahl Sitze ist auf dem amtlichen Wahlzettel durch die Anzahl Linien ersichtlich.


Ausfüllen des Wahlzettels
• Für die Wahl ist der amtliche Wahlzettel zu verwenden, der dem Abstimmungsversand beiliegt. Für die beiden Schulrats-Wahlen ist je ein Wahlzettel dabei.
• Der Wahlzettel ist handschriftlich auszufüllen.
• Jeder Name darf nur einmal aufgeführt werden.
• Es dürfen nicht mehr Personen aufgeschrieben werden als Linien auf dem Wahlzettel vorhanden sind.
• Leere Linien werden bei der Auszählung nicht gezählt.


Abgabe des Wahlzettels
Für die Abgabe des Wahlzettels per Post oder an der Urne beachten Sie bitte die Anweisungen und Informationen in den Abstimmungsunterlagen.