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Vergütungs- und Verzugszins für das Jahr 2023

10. Januar 2023

Der Gemeinderat hat den Vergütungszins für frühzeitig einbezahlte Gemeindesteuern für das Jahr 2023 auf 0,3 Prozent festgelegt. Der Zins liegt 0,1 Prozent über jenem des Kantons. Somit ist es für Oberwiler Steuerzahlende attraktiv, die Gemeindesteuern vor den Kantonssteuern zu bezahlen. Diese Zinsgutschrift wird im Übrigen nicht besteuert. Der Verzugszins beträgt neu 5,5 Prozent.

Konkret ergeben sich damit für das Jahr 2023 die folgenden Vergütungs- beziehungsweise Verzugszinsen für die Gemeindesteuern:

Vergütungszins: 0,3 Prozent (2022: 0,3 Prozent)

Verzugszins: 5,5 Prozent (2022: 5 Prozent)

Steuerzahlende, die ihre Steuern frühzeitig bezahlen, erhalten damit ab Zahlungseingang nach dem 1. Januar 2023 bis zur Fälligkeit der Steuern am 31. Oktober 2023 maximal bis zur Höhe des in Rechnung gestellten Steuerbetrages einen Zins von 0,3 Prozent. Den Steuerpflichtigen, die ihre Steuern trotz vorliegender provisorischer Steuerrechnung nicht bis zum Fälligkeitstermin begleichen, wird ab dem 1. November 2023 ein Verzugszins von 5,5 Prozent belastet.

Die genauen Ausführungen zu Vergütungs- und Verzugszins finden Sie im Steuerreglement der Gemeinde Oberwil in den Paragraphen 9 und 9a.

Gemeinderat