Mitteilung betreffend der ausserdienstlichen Pflichten im Jahre 2002
Schiesspflichtige Jahrgänge: 1962 bis 1982. Die Schiesspflicht ist in einem anerkannten Schiessverein, in der Regel am Wohnort, zu erfüllen; letzter Termin: Ende August 2002.
Schiesspflichtige, die aus irgendeinem Grund die obligatorische Schiesspflicht 2002 nicht in einem Schützenverein erfüllen können, haben zu einem unbesoldeten Nachschiesskurs wie folgt einzurücken:
2. Nachschiesskurs
Einrücken: Dienstag, 12. November 2002, pünktlich 9 Uhr, Schiessanlage Sichtern Liestal. Tenue: Zivilkleidung (warme, zweckmässige Kleidung). Ausrüstung: Persönliche Handfeuerwaffe, Gewehrputzzeug, Gehörschutz, Schiessbrille, Dienstbüchlein, Schiessbüchlein oder Leistungsausweis. Entlassung: Dienstag, 12. November 2002, ca. 15 Uhr.
3. Entlassung aus der Militärdienstpflicht
Im Jahre 2002 werden die Soldaten, Gefreiten und Unteroffiziere des Jahrgangs 1960 aus der Militärdienstpflicht entlassen. Diese Entlassungsfeier, ohne Abgabe der Ausrüstung, findet statt am Freitag, 15. November 2002, 16.30 Uhr in Liestal (Bezirk Arlesheim, Liestal, Sissach und Waldenburg).
Die Rückgabe der Ausrüstung im Zeughaus Liestal erfolgt am Montag, 9. Dezember (Bezirk Arlesheim).
Die betroffenen Angehörigen der Armee (AdA) erhalten zu gegebener Zeit vom Zeughaus und Waffenplatz Liestal für beide Termine persönlich weitere Informationen.
Gemeindeverwaltung Oberwil
Sektionschefin Pascale Besutti