Stille Wahl von Sebastian Binggeli in die Sozialhilfebehörde
Der Gemeinderat stellt fest, dass die Stille Wahl eines Mitglieds der Sozialhilfebehörde für den Rest der Amtsperiode vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 zustande gekommen ist. Er erklärt damit Sebastian Binggeli, FDP, für in Stiller Wahl gewählt. Die auf den 22. Oktober 2023 angeordnete Urnenwahl wird widerrufen.
Die Gemeinde wünscht Sebastian Binggeli viel Erfüllung bei der Ausübung seines neuen Amtes und dankt Tanja Haller für ihren Einsatz zum Wohle des Gemeinwesens.
Gegen diese Wahl kann binnen dreier Tage nach Veröffentlichung beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden (§ 83 Abs. 3 Gesetz über die politischen Rechte).