Sozialhilfebehörde hat sich konstituiert
Die Sozialhilfebehörde entscheidet über Unterstützungsmassnahmen für Personen, die nicht selbstständig für ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Das kantonale Sozialhilfegesetz legt die Voraussetzungen für diese Unterstützungsleistungen fest. Vorbereitet und umgesetzt werden die Entscheide durch den Sozialdienst der Gemeinde Oberwil, der die persönliche und finanzielle Situation der Unterstützungssuchenden abklärt sowie der Sozialhilfebehörde Antrag stellt und Bericht erstattet.
Gemeindeverwaltung