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Seit Anfang Jahr gilt das Öffentlichkeitsprinzip

9. Januar 2013
Mit dem Jahreswechsel sind verschiedene neue und revidierte Gesetze in Kraft getreten, unter anderem auch das neue kantonale Informations- und Datenschutzgesetz und die dazugehörende Verordnung. Mit diesem neuen Gesetz wurde im Kanton Basel-Landschaft das so genannte Öffentlichkeitsprinzip eingeführt. Damit sind neu grundsätzlich alle amtlichen Dokumente öffentlich einsehbar. Falls eine Behörde Dokumente geheim halten will, muss sie dies begründen, etwa mit der Gewährung der öffentlichen Sicherheit oder aber mit dem Schutz von Personendaten.
Auch die Gemeinde Oberwil untersteht neu dem Öffentlichkeitsprinzip. In der Kommunikation mit der Bevölkerung ändert dies für den Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung wenig. Denn bereits in der Vergangenheit bemühte sich die Gemeinde um eine offene Informationspolitik. So sind viele amtliche Dokumente bereits auf der Homepage abrufbar (www.oberwil.ch unter Verwaltung / Drucksachen). Neu etwa sind dort auch alle Pflichtenhefte der ständig beratenden Kommissionen zu finden.
Gerne nimmt die Verwaltung Vorschläge entgegen, welche amtlichen Dokumente von allgemeinem Interesse zusätzlich auf der Homepage einsehbar sein sollten. Es gilt natürlich, auch weiterhin den Datenschutz zu beachten. Darum müssen gewisse Dokumente wie etwa die Protokolle des Gemeinderates vor der Freigabe nach schützenswerten Inhalten durchgesehen werden.
Wer Einsicht in ein nicht publiziertes Dokument erhalten will, kann dies schriftlich auf der Verwaltung beantragen. Der Antrag kann von jeder natürlichen Person gestellt werden (auch Nicht-Schweizer und unmündige Personen) und muss nicht begründet sein. Hingegen muss klar umschrieben sein, welche Dokumente man einzusehen wünscht.
Die Gemeindeverwaltung steht Ihnen für Fragen betreffend Öffentlichkeitsprinzip gerne zu Verfügung (Lorenzo Vasella, Tel. 061 405 42 34, lorenzo.vasella@oberwil.bl.ch).

Gemeindeverwaltung