Vergütungs- und Verzugszins 2014
Konkret ergeben sich damit für das Jahr 2014 die folgenden Vergütungs- beziehungsweise Verzugszinsen für die Gemeindesteuern:
Vergütungszins: | 0,50 Prozent | (2013: 1,00 Prozent) |
Verzugszins: | 5,00 Prozen | (2013: 5,00 Prozent) |
Steuerzahlende, die ihre Steuern frühzeitig bezahlen, erhalten damit ab Zahlungseingang nach dem 1. Januar 2014 bis zur Fälligkeit der Steuern (31. Oktober 2014) maximal bis zur Höhe des in Rechnung gestellten Steuerbetrages einen Zins von 0,50 Prozent. Den Steuerpflichtigen, die ihre Steuern trotz vorliegender provisorischer oder definitiver Steuerrechnung nicht bis zum Fälligkeitstermin begleichen, wird in der Regel ab dem 31. Oktober ein Verzugszins von 5,00 Prozent belastet.
Die genauen Ausführungen zu Vergütungs- und Verzugszins finden Sie im Steuerreglement der Gemeinde Oberwil in den Paragraphen 9 und 9a.