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Vergütungs- und Verzugszins 2014

21. Dezember 2013
Seit Jahren bietet die Gemeinde Oberwil einen überdurchschnittlich hohen Vergütungszins an, wenn die Gemeindesteuern frühzeitig bezahlt werden. Der Gemeinderat hat darum – nicht zuletzt mit Blick auf das Budget 2014 – beschlossen, den Vergütungszins auf das Niveau des Kantons zu senken. Die Höhe des Verzugszinses, wenn die Steuern zu spät einbezahlt werden, wird beibehalten.

Konkret ergeben sich damit für das Jahr 2014 die folgenden Vergütungs- beziehungsweise Verzugszinsen für die Gemeindesteuern:
Vergütungszins:0,50 Prozent(2013: 1,00 Prozent)
Verzugszins:5,00 Prozen (2013: 5,00 Prozent)


Steuerzahlende, die ihre Steuern frühzeitig bezahlen, erhalten damit ab Zahlungseingang nach dem 1. Januar 2014 bis zur Fälligkeit der Steuern (31. Oktober 2014) maximal bis zur Höhe des in Rechnung gestellten Steuerbetrages einen Zins von 0,50 Prozent. Den Steuerpflichtigen, die ihre Steuern trotz vorliegender provisorischer oder definitiver Steuerrechnung nicht bis zum Fälligkeitstermin begleichen, wird in der Regel ab dem 31. Oktober ein Verzugszins von 5,00 Prozent belastet.

Die genauen Ausführungen zu Vergütungs- und Verzugszins finden Sie im Steuerreglement der Gemeinde Oberwil in den Paragraphen 9 und 9a.