Auf Antrag des Gemeinderates der Gemeinde Oberwil und gestützt auf die einschlägigen Gesetzesbestimmungen hat das Amt für Bevölkerungsschutz Massnahmen zur Steuerung des Schutzraumbaus genehmigt, die wir hier auszugsweise bekanntmachen:
1. Festlegen des Gebietes (ganzes Gemeindegebiet)
Das Beurteilungsgebiet der Gemeinde Oberwil wird gemäss Zonenplan Siedlung genehmigt.
2. Steuerungsmassnahmen
Gestützt auf die Planungsergebnisse, insbesondere als Folge des gebietsweisen Vergleichs zwischen der Einwohnerzahl und der Anzahl der vollwertigen, für den Wohnbereich verfügbaren Schutzplätze, genehmigt das Amt für Bevölkerungsschutz folgende Steuerungsmassnahmen:
Im Beurteilungsgebiet ganze Gemeinde (Schutzplatzüberangebot) wird bei Neu- und wesentlichen Anbauten in den Gebäuden nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a und c der Schutzbautenverordnung (Wohnhäuser, Ferienhäuser, Hotels, Restaurants, Schulen, Ferienlager, Unterrichts-, Versammlungs- und Unterhaltungslokale, Kirchen und Kultusgebäude) auf die Erstellung von Schutzräumen verzichtet und im Umfang der Schutzraumbaupflicht der Ersatzbeitrag eingefordert.
3. Ersatzbeitrag
Besteht der Bauherr im Einzelfall darauf, an Stelle des Ersatzbeitrages einen Schutzraum zu erstellen, so ist seinem Begehren zu entsprechen und die Erstellung des Schutzraums in der aufgrund der Vorschriften erforderlichen Grösse zu verfügen.
4. Arbeits- und Pflegebereich
Unabhängig von den Steuerungsmassnahmen im Wohnbereich werden bei Neu- und we-sentlichen Anbauten in den Gebäuden nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b und d bis f BMV (Spitäler, Heime, Büros, Verwaltungsgebäude, Läden, Warenhäuser, industrielle und gewerbliche Betriebe, Fabriken, Werkstätten, Lagergebäude, permanente Ausstellungs- und Messegebäude) Schutzräume erstellt. Die Arealbetrachtung kann zu einer Reduktion der Anzahl zu erstellender Schutzplätze führen.
6. Übergangsregelung
Baugesuche, die vor der Inkraftsetzung der Steuerungsmassnahmen eingereicht wurden, sind von der zuständigen Gemeindebehörde und dem Amt für Bevölkerungsschutz gemeinsam bezüglich der Schutzraumbaupflicht zu beurteilen.
7. Inkraftsetzung
Dieser Entscheid tritt ab sofort in Kraft und gilt bis zum Ablauf von fünf Jahren (d.h. bis zum 20. April 2007). Bei wesentlichen Veränderungen (Deckungsgrad <100% oder grosse Überbauung) müssen die Steuerungsmassnahmen überprüft werden.