Hohestrasse – keine zusätzlichen Massnahmen zur Verkehrsberuhigung
In den Überlegungen des Gemeinderates hat der Beschluss der Gemeindeversammlung und dessen Umsetzung die höchste Priorität. Deshalb verzichtet der Gemeinderat in besagtem Abschnitt auf jegliche zusätzliche bauliche Massnahmen, die der Beruhigung des Verkehrs dienen könnten. Um jedoch den Umstand der gemäss Strassennetzplan recht breiten Strasse nicht zu zementieren, wird auf die komplette Sanierung des Strassenbelags zurzeit verzichtet. Lediglich die beschlossenen Massnahmen zur Umsetzung der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) werden ausgeführt.
Um den rechtlichen Anforderungen an eine Tempo-30-Zone Rechnung zu tragen, werden die heute bereits provisorisch aufgestellten Blumentröge nach den GEP-Bauarbeiten wieder hingestellt. Beibehalten werden die regelmässig durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen. Der Gemeinderat erachtet auf diese Weise den Willen der Gemeindeversammlung als erfüllt an.