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Hohestrasse – keine zusätzlichen Massnahmen zur Verkehrsberuhigung

5. März 2014
Die Einwohnerinnen und Einwohner haben sich im Rahmen der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2013 gegen zusätzliche verkehrsberuhigende Massnahmen auf der Hohestrasse im Abschnitt Vorderbergrain bis Hohlweg ausgesprochen. Der für die Sanierung der Strasse vorgesehene Betrag wurde entsprechend um 100‘000 Franken gekürzt. Der Gemeinderat hat sich nun Gedanken darüber gemacht, wie der Wille der Gemeindeversammlung mit den Bedürfnissen der Anwohnerschaft sowie den rechtlichen Vorschriften in Einklang zu bringen ist.

In den Überlegungen des Gemeinderates hat der Beschluss der Gemeindeversammlung und dessen Umsetzung die höchste Priorität. Deshalb verzichtet der Gemeinderat in besagtem Abschnitt auf jegliche zusätzliche bauliche Massnahmen, die der Beruhigung des Verkehrs dienen könnten. Um jedoch den Umstand der gemäss Strassennetzplan recht breiten Strasse nicht zu zementieren, wird auf die komplette Sanierung des Strassenbelags zurzeit verzichtet. Lediglich die beschlossenen Massnahmen zur Umsetzung der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) werden ausgeführt.

Um den rechtlichen Anforderungen an eine Tempo-30-Zone Rechnung zu tragen, werden die heute bereits provisorisch aufgestellten Blumentröge nach den GEP-Bauarbeiten wieder hingestellt. Beibehalten werden die regelmässig durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen. Der Gemeinderat erachtet auf diese Weise den Willen der Gemeindeversammlung als erfüllt an.
Hohestrasse im Bereich Hohlweg
Die Hohestrasse beim Hohlweg heute – aufgrund eines Beschlusses der Gemeindeversammlung wird sich das Strassenbild in nächster Zeit kaum ändern.