Umwelttipp - Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit
Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sind gemäss kantonalem Jagdgesetz verpflichtet, ihre Hunde während der Hauptsetz- und Brutzeit an der Leine zu führen. Nachlässige Hundehalterinnen und Hundehalter können, gestützt auf das kantonale Jagdgesetz, mit Bussen bestraft werden. Auch ausserhalb der speziellen Schonzeit sind die im Wald lebenden Tiere und Pflanzen auf unsere Rücksicht angewiesen.