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Hunde müssen angemeldet werden

17. Februar 2016
Die Anmeldung von Hunden erfolgt durch die Hundehalterin oder den Hundehalter persönlich innert 14 Tagen nach Zuzug oder Anschaffung eines Hundes (siehe § 4 Abs. 2 des kantonalen Hundegesetzes und § 7 Abs. 2 des Hundereglements der Gemeinde Oberwil).

Folgende Unterlagen benötigt die Gemeindeverwaltung für die Anmeldung eines Hundes:
  • Impfbüchlein mit vermerkter Chipnummer
  • Versicherungsnachweis der Haftplicht-Versicherung
  • Sachkundenachweis „Theorie“
Die jährliche Hundegebühr beträgt für jeden Hund 140 Franken. Für neuzugezogene Hunde, für welche in der Wegzugsgemeinde bereits Gebühren für das Kalenderjahr bezahlt wurden, wird erst im Folgejahr eine Rechnung gestellt. Bei der Anmeldung muss der Nachweis über die bereits bezahlten Gebühren mitgebracht werden.

Die Rechnungen für die Jahres-Hundegebühr werden jeweils im Monat Januar versandt.

Zieht ein Hund weg, erfolgt ein Halterwechsel oder stirbt das Tier, muss dies der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Bei Halterwechsel und Wegzug des Tieres erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren. Bei Tod des Tieres bis zum 30. Juni des laufenden Jahres erfolgt eine Rückerstattung in der Höhe der Hälfte der Jahresgebühr unter Vorweisung einer Bestätigung der Tierärztin, des Tierarztes oder des Wasenmeisters.