Hunde müssen angemeldet werden
Folgende Unterlagen benötigt die Gemeindeverwaltung für die Anmeldung eines Hundes:
- Impfbüchlein mit vermerkter Chipnummer
- Versicherungsnachweis der Haftplicht-Versicherung
- Sachkundenachweis „Theorie“
Die Rechnungen für die Jahres-Hundegebühr werden jeweils im Monat Januar versandt.
Zieht ein Hund weg, erfolgt ein Halterwechsel oder stirbt das Tier, muss dies der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Bei Halterwechsel und Wegzug des Tieres erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren. Bei Tod des Tieres bis zum 30. Juni des laufenden Jahres erfolgt eine Rückerstattung in der Höhe der Hälfte der Jahresgebühr unter Vorweisung einer Bestätigung der Tierärztin, des Tierarztes oder des Wasenmeisters.