Neuer BiBo Vertrag
- Vereine, politische Parteien (oder Gruppierungen), Kirchen, Schulen, und weitere Institutionen sowie jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Gemeinde können Kurztexte zum Geschehen in der Gemeinde unentgeltlich veröffentlichen. Über die Aufnahme, die Ablehnung und die Kürzung dieser Texte entscheidet die Redaktion des BiBos.
- Für die Texte ist nach presserechtlichen Bestimmungen primär der/die Verfasser/in verantwortlich. Weil Verlag und Redaktion in die Verantwortung einbezogen sind, kann die Redaktion alle Texte, die gegen presserechtliche Bestimmungen verstossen, in eigener Kompetenz ablehnen. Offensichtlich unwahre, ehrverletzende oder anonym zugestellte Texte werden nicht veröffentlicht.
- Können Artikel aus bestimmten Gründen (Inhalt, Länge etc.) nicht veröffentlicht werden, hat der Verlag den/die Verfasser/in telefonisch oder per E-Mail zu verständigen.
- Für einen einzelnen Artikel gilt generell eine maximale Textlänge von 50 Zeilen à 35 Zeichen.
- Die Redaktion ist nicht verpflichtet, alle Leserbriefe, die eingesandt werden, zu veröffentlichen. Sie hat ausserdem das Recht, Leserbriefe zu kürzen.
- Texte von kommerziellen Unternehmen werden auf den Gemeindeseiten nicht veröffentlicht. Ausgenommen davon sind Anzeigen, die von der Gemeinde erlaubt werden.
Redaktionsschluss für Texte ist jeweils Montag, 17.00 Uhr, für die Ausgabe am Donnerstag. Die Beiträge schicken Sie bitte direkt an den Birsigtal-Boten, Friedrich Reinhardt Verlag, Postfach 393, Missionsstrasse 36, 4012 Basel oder per E-Mail an: cratander@reinhardt.ch. Bitte vergessen Sie nicht, auf ihrem Beitrag zu vermerken, in welcher Ausgabe er erscheinen soll und unter welcher Rubrik.
Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern viel Freude mit dem „neuen“ BiBo!