Winterdienst auf öffentlichen Strassen und Wegen
Aus personellen Gründen kann der Winterdienst nicht überall gleichzeitig ausgeführt werden. Priorität haben die steilen Strassen, Sammelstrassen und Einmündungen in die Hauptstrassen sowie die Fusswege zu den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Gemäss Verordnung über die Strassenverkehrsregeln sind Fahrzeuge von öffentlichen Strassen und Plätzen zu entfernen, wenn sie eine bevorstehende Schneeräumung behindern können. Die Autobesitzer werden deshalb dringend ersucht, bei Schneefall oder Gefahr der Glatteisbildung ihre Fahrzeuge in den Garagen unterzubringen. Soweit Garagierungsmöglichkeiten fehlen, sollen die Autos - speziell während der Nachtzeit - auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch können die Räumungsarbeiten nicht nur wesentlich rascher ausgeführt werden, sondern es werden auch Schäden an den parkierten Autos vermieden. Eine Haftung für solche Schäden wird seitens der Gemeinde abgelehnt.