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Auflage Waldgrenzenkarte Allschwil

15. Januar 2003
Das Forstamt beider Basel hat auf Antrag des Gemeinderates die Abgrenzung von Wald und Bauzone im Bereich "Waldgrenzenkarte Zonenplan Landschaft/Zonenplan Siedlung Allschwil" im Sinne von §4 des kantonalen Waldgesetztes vorgenommen.

Da Wald der Gemeinde Allschwil an die Wochenendhaus-Zone (Paradies und Eigene Scholle) der Gemeinde Oberwil grenzt, weist der Gemeinderat Oberwil auf die Auflage in der Gemeinde Allschwil hin. Der entsprechende Entwurf liegt während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Allschwil, Hauptabteilung Hochbau-Raumplanung, 1. OG, Baslerstrasse 111, öffentlich auf und kann vom 9. Januar 2003 bis 7. Februar 2003 während der ordentlichen Schalterstunden eingesehen werden.

Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist dem Forstamt beider Basel, Rufsteinweg 4, 4410 Liestal, einzureichen.