Auflage Waldgrenzenkarte Allschwil
Da Wald der Gemeinde Allschwil an die Wochenendhaus-Zone (Paradies und Eigene Scholle) der Gemeinde Oberwil grenzt, weist der Gemeinderat Oberwil auf die Auflage in der Gemeinde Allschwil hin. Der entsprechende Entwurf liegt während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Allschwil, Hauptabteilung Hochbau-Raumplanung, 1. OG, Baslerstrasse 111, öffentlich auf und kann vom 9. Januar 2003 bis 7. Februar 2003 während der ordentlichen Schalterstunden eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist dem Forstamt beider Basel, Rufsteinweg 4, 4410 Liestal, einzureichen.