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Zur Massenkündigung "Im Wasen"

2. April 2008
Die Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung "Im Wasen" haben von der Eigentümerin der Mehrfamilienhäuser, der "Im Wasen AG", vor Ostern die generelle Kündigung ihrer Mietverhältnisse auf den 31.03.2010 erhalten. Der Gemeinderat hat sich an seiner Sitzung vom 31.03.2008 eingehend mit der Thematik und auch mit den im Offenen Brief des Mieter- innen- und Mieterverbandes Baselland erhobenen Forderungen auseinandergesetzt.

Der Gemeinderat ist sich vollständig bewusst, dass diese Kündigung für viele langjährige– und unter ihnen auch manche betagte – Mieterinnen und Mieter ein grosser Schock ist. Menschen, die zum Teil seit Jahrzehnten in dieser Siedlung wohnen, mit ihr verbunden sind und in manchen Fällen auch aus eigenen Mitteln ihre Wohnungen unterhalten haben, stehen vor der Tatsache, dass sie ihre gewohnte Umgebung werden verlassen müssen. Und da es in Oberwil nicht einfach ist, vergleichbaren und vergleichbar günstigen Wohnraum zu finden, steht für viele Bewohnerinnen und Bewohner auch der Verlust ihres langjährigen Lebensmittelpunktes vor der Türe.

Wir können die Bedrängnis und die Sorgen dieser Mitbürgerinnen und Mitbürger sehr gut verstehen und betrachten es als unsere Aufgabe, im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten behilflich zu werden. Doch gerade in bezug auf die Rechtssituation ist für den Gemeinderat nach eingehender Beurteilung die Lage klar. Die Gemeinde Oberwil war an der früheren Genossenschaft, die anfangs 2005 verkauft und anschliessend in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde, nicht beteiligt, weshalb ihr keine Mitwirkung zukam. Die kantonalen Förderbeiträge aus der Bauzeit der Häuser hatte der Vorstand der Genossenschaft zudem vor vielen Jahren zurückbezahlt. Klar sind auch die heutige eigentumsrechtliche und die mietrechtliche Situation. Die der Gemeinde bekannten Projektunterlagen für die Erstellung von Neubauten entsprechen sowohl in zonenrechtlicher als auch in baurechtlicher Hinsicht grundsätzlich den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Gemeinderat bedauert, dass für viele Einwohnerinnen und Einwohner durch die Kündigung eine sehr schwierige Situation entstanden ist. Es ist jedoch nicht Aufgabe der Öffentlichen Hand, sich in die Sanierungsstrategien von Hauseigentümern einzumischen. Deshalb kann sich der Gemeinderat nicht für die unveränderte Fortführung der Mietverhältnisse einsetzen.

Das alles stellt eine Seite der Medaille dar, die andere Seite bleibt jedoch jene der betroffenen Mieterinnen und Mieter. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, für vornehmlich betagte Mieterinnen und Mieter eine Beratungsstelle anzubieten. Die im Zusammenhang mit dem Altersleitbild eingerichtete Informationsstelle übernimmt in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst ab sofort Beratungsdienstleistungen für die Wohnungssuche von betroffenen Mieterinnen und Mietern. Anlaufstelle ist Herr Hugo Haller, Gemeindeverwaltung Oberwil.

Der Gemeinderat