1. August-Feuerwerk und -Feuer
Bei dieser Gelegenheit möchten wir Ihnen auch in Erinnerung rufen, dass das Abbrennen von Feuerwerk gemäss Polizeireglement §5 Abs.1 nur vom 29. Juli bis 1. August gestattet ist. Dabei ist auf die Nachbarschaft gebührend Rücksicht zu nehmen. Personen und Sachen dürfen nicht gefährdet werden und die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände sind zwingend einzuhalten. Das meiste Feuerwerk ist nichts für Kinderhände!
Verzichten Sie in der Nähe von grösseren Personenansammlungen auf das Abbrennen von Flugkörpern (Raketen, Luftheuler u.ä.).
Im Weiteren wird immer wieder festgestellt, dass Private und Vereine eigene 1. August-Feuer entfachen. Wegen möglichen Fehlalarmen sind die Veranstalter gebeten, vorgängig das Kommando der Feuerwehr Oberwil (Hptm Michael Schweizer Tel. 061 401 46 80 oder Oblt Patrick Brodmann Tel. 076 430 53 61) darüber zu informieren, damit ein unnötiges Ausrücken mit einem Grossaufgebot der Feuerwehr, gegebenenfalls unter Kostenfolge, vermieden werden kann.
Feuerwehrkommando Oberwil