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Reklame- und Schaufensterbeleuchtungen

4. Dezember 2019

Ist Ihnen auch schon aufgefallen, dass unser Dorf in der Nacht teilweise hell erleuchtet ist? Der Grund sind die vielen Reklameschriften an Gebäuden, die für ein Unternehmen werben, sowie die taghell erleuchteten Schaufenster – in denen Sie das Angebot auch mitten in der Nacht begutachten können.

Bei der Umsetzung des Oberwiler Reklamereglements geht es nicht nur um den Aspekt des Energiesparens, sondern auch um die Einflüsse der Lichtverschmutzung auf Mensch und Natur. So ist Licht ein wichtiger Zeitgeber für viele biologische Prozesse. Beim Menschen kann künstliches Licht den biologischen Schlaf-Wach-Rhythmus stören, was die Gesundheit beeinträchtigt. Störungen des natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus durch künstliche Beleuchtung wirken sich aber auch negativ auf lichtempfindliche Tier- und Pflanzenarten aus. Nachtaktive Insekten, Amphibien oder Säugetiere werden in ihrem normalen Lebensablauf (Nahrungssuche, Fortpflanzung etc.) gestört. Weiter werden nachtaktive Zugvögel, die sich unter anderem an den Sternen orientieren, von den Lichtglocken über Agglomerationen angezogen und bei ihrem Flug in die Winter- oder Sommerquartiere behindert.

Daher möchten wir auf die Einschaltzeiten von erleuchten Reklamen und Schaufenstern aufmerksam machen. Diese sollten von 23.00 Uhr bis morgens um 6.00 Uhr gänzlich ausgeschalten sein, um allen eine Pause zu gönnen. Die Gemeinde ist bemüht, das Reglement umzusetzen, und wird daher auch regelmässig Kontrollen durchführen.

Noch ein Wort zum Thema Sicherheit: Die Installation von Bewegungsmeldern bringt in den meisten Fällen eine genügend positive Sicherheitswirkung mit sich und schützt vor unliebsamen Besuchern.

Mit minimalem Aufwand und kleinen Eingriffen kann ein erheblicher Mehrwert für die Menschen, die Tiere und unsere Umwelt geschaffen werden. Das sollte es uns doch wert sein. Finden Sie nicht auch? Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.

Abteilung Bauten und Planung