Richtlinien betreffend Lagerbeiträge an Jugendorganisationen und Vereine der Gemeinde Oberwil
Die Lagerbeiträge sollen es in erster Linie ermöglichen, dass auch Kinder und Jugendliche aus finanziell schwächeren Familien am Lager teilnehmen können.
Diese Richtlinien legen die Voraussetzungen und den Ablauf für die Gewährung von Lagerbeiträ-gen fest.
Informationen
- Datum
- 29. September 2009
- Herausgeber/-in
- Gemeinderat Oberwil
Dokumente
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Soziales_4_RIL_Beitrage_an_Jugendorganisationen_und_Verein.pdf (PDF, 21.33 kB) | Download | 0 | Soziales_4_RIL_Beitrage_an_Jugendorganisationen_und_Verein.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Bildung, Jugend, Familie | 061 405 43 28 | bjf@oberwil.ch |