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Benutzungsordnung für öffentliche Gebäude und Anlagen sowie für mobile Mietobjekte (BO)

Diese Ordnung gilt für die Benutzung aller öffentlichen Bauten, Anlagen und Einrichtungen sowie Rasenspiel-, Sport- und übrige Plätze und für mobile Mietobjekte.

Die Höhe der Gebühren finden sich im Anhang.

Informationen

Datum
15. September 2017

Dokumente

Name
Benutzungsordnung_Oberwil.pdf (PDF, 72.26 kB) Download 0 Benutzungsordnung_Oberwil.pdf

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