Gesetzliche Sozialberatung
Fallführung im Auftrag der Sozialhilfebehörde
Abklärungen für die Vormundschaftsbehörde und für Gerichte
Übernahme von vormundschaftlichen Mandaten
Die Telefonzentrale (061 405 44 44 ist jeweils von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr (Mo bis Mi) besetzt. Am Donnerstag bis 18.30 Uhr und am Freitag bis 16 Uhr.