Kopfzeile

Inhalt

Reglement über die Organisation der Sozialhilfe

Die Sozialhilfe hat zur Aufgabe, persönlicher Hilfsbedürftigkeit vorzubeugen, deren Folgen zu lindern oder zu beheben sowie die Selbständigkeit und die Selbsthilfe zu erhalten und zu fördern.

Alle Massnahmen der Sozialhilfe haben die Würde der Betroffenen zu respektieren.

Informationen

Datum
18. März 2004

Dokumente

Name
REG_1.9_Reglement über die Organisation der Sozialhilfe.pdf (PDF, 15.33 kB) Download 0 REG_1.9_Reglement über die Organisation der Sozialhilfe.pdf

Zugehörige Objekte